Satzung Stand 30.Dezember 2009


 
§ 1
Die „Alt Herren“-Abteilung ist eine eigenständige Abteilung innerhalb des BV Varrelbusch e.V.

§ 2
Die „Alt-Herren“-Abteilung verfolgt den Zweck, den Sport zu fördern und den geselligen Umgang zu pflegen.

§ 3
Die „Alt-Herren“-Abteilung hat einen eigenen Vorstand, der sich wie folgt zusammensetzt:

  1. 1. Vorsitzender
  2. 2. Vorsitzender
  3. Schriftführer
  4. Kassenwart
  5. Spielbetriebsleiter
  6. Getränkewart

§ 4
Jeder der Mitglied im Verein des BV Varrelbusch e.V. ist, ob aktiv oder passiv, kann aufgenommen werden.

§ 5
Die Aufnahme eines neuen Mitgliedes kann auf Antrag auf jeder Versammlung erfolgen. Die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder entscheidet. In Ausnahmefällen kann der Vorstand, bei einfacher Mehrheit, über die Aufnahme entscheiden.

§ 6
Das Mindestalter für die Aufnahme in die „Alt-Herren“-Abteilung ist auf 30 Jahre festgesetzt.

§ 7 Der Austritt eines Mitgliedes kann nur auf der Jahreshauptversammlung der „Alten-Herren“- Abteilung erfolgen. Die Bestimmungen hinsichtlich des § 8 bleiben davon unberührt.

§ 8
Mitglieder, die für einen anderen Verein spielen wollen, treten automatisch aus der „Alt-Herren“-Abteilung aus. Mitglieder können nur als Gastspieler für einen anderen Verein auflaufen, wenn keine eigene Mannschaft oder keine Spielgemeinschaft mit einem anderen Verein in der jeweiligen Altersklasse gemeldet wurde. Die „Alt-Herren“-Abteilung kann außerdem auf Antrag ein oder mehrere Mitglieder ausschließen.
Der Antrag ist schriftlich einzureichen und zu begründen.
Auf der nächsten turnusmäßigen bzw. einer einzuberufenden außerordentlichen Versammlung wird der Antrag diskutiert. Auf der Einladung muss eine entsprechende Mitteilung über den beantragten Austritt vermerkt sein. Der Antrag gilt mit einer 2/3 Mehrheit aller „Alt-Herren“-Mitglieder als angenommen. Sollten auf dieser Versammlung nicht 2/3 aller „Alt-Herren-Mitglieder anwesend sein, so ist eine Abstimmung nicht möglich. Auf der mit einer 7-tägigen Ladungsfrist einzuberufenden außerordentlichen Versammlung kann sodann mit einer einfachen Mehrheit entschieden werden.

§ 9
Es sollen pro Kalenderjahr 3 turnusmäßige- und die Jahreshauptversammlung abgehalten werden. Die Jahreshauptversammlung soll im Oktober stattfinden. Die vierte und letzte Versammlung (Jahresabschlussfeier) soll nach Möglichkeit zwischen Weihnachten und Neujahr stattfinden.
Eine jede Versammlung soll mit dem Schlusslied der „Alten-Herren“ (Anlage 2) beendet werden, wofür der gewählte Zeremonienmeister bzw. sein Stellvertreter verantwortlich ist.

§ 10
Der monatliche Beitrag für die „Alt-Herren“-Mitglieder beträgt z.Zt. 7,00 €. Er kann jedoch jederzeit auf Antrag angepasst werden. Hierfür ist eine 2/3 Mehrheit aller „Alt-Herren“-Mit-glieder erforderlich.

§ 11
Für die „Alt-Herren“-Mitglieder sollen verschiedene Veranstaltungen stattfinden. Zur Zeit stehen jährlich 1 Hallenfußballturnier, 1 Winterfest, 1 Fahrt „ins Blaue“ nach Möglichkeit Tagesfahrt bzw. 3-Tagesfahrt im jährlichen Wechsel und der Maigang auf dem Veranstaltungsprogramm.

§12
Für die Durchführung dieser Veranstaltungen (§ 11) wird auf der Jahreshauptver- sammmlung ein entsprechender Festausschuss bekannt gegeben, der nach Weisung der „Alt-Herren“-Mitglieder für die Organisation im darauffolgenden Jahr verantwortlich ist.

§ 13
Die „Alt-Herren“-Abteilung unterhält einen Getränkestand am Sportplatz. Der Wareneinkauf obliegt dem Getränkewart bzw. seinem Stellvertreter. Die Mitglieder der „Alt-Herren“-Abteilung müssen bei Heimspielen der I. Mannschaft mit 3 Personen im Verkaufsstand anwesend sein.
Der entsprechende Dienstplan hierfür wird vom Schriftführer erstellt.
Sollte jemand den für ihn eingeplanten Dienst nicht wahrnehmen können, so hat er für entsprechenden Ersatz zu sorgen. Im Getränkestand sollen nach Möglichkeit nur Mitglieder der „Alt-Herren“-Abteilung anwesend sein.

§ 14
Die „Alt-Herren“-Abteilung trägt Freundschaftsspiele sowie Pokalspiele aus.
Der Spielplan wird vom Spielbetriebsleiter erstellt.

§ 15
Jedes aktive Mitglied verpflichtet sich, nach Möglichkeit an den angesetzten Spielen teilzunehmen.
Abmeldungen aus wichtigem Grunde sind spätestens 3 Tage vor Spielbeginn ausschließlich beim Spielbetriebsleiter bzw. dessen Stellvertreter vorzunehmen (z.B.: Spiel freitags; Abmeldung spätestens dienstags abends).

§ 16
Um einen reibungslosen Ablauf des Spielbetriebes zu gewährleisten, sowie die Kameradschaft in den Reihen der „Alten-Herren“ zu fördern, wurde ein Strafgeldkatalog erstellt.
Er gilt durch die Beschlussfassung dieser Satzung von allen „Alt-Herren“-Mitgliedern als anerkannt.

§ 17
Der Strafgeldkatalog in seiner zur Zeit gültigen Fassung wird dieser Satzung als Anlage 1 beigefügt und gilt als Bestandteil der Satzung.

§ 18
Jedes Mitglied der „Alten-Herren“-Abteilung erkennt diese Satzung an. Änderungen und Ergänzungen dieser Satzung müssen schriftlich beantragt werden. Hinsichtlich der Abstimmung über den gestellten Antrag gelten die Bestimmungen § 8.


Varrelbusch, den 30. Dezember 2009

Der Vorstand